Wird an einem Ort, wo ein Lagerfeuer ausdrücklich verboten ist, trotzdem ein Feuer gemacht, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und es sind mit Geldstrafen zwischen 25 und 2.500 Euro zu erwarten. Die Höhe der Strafe ist auch abhängig von der Größe des Lagerfeuers, und der damit verbundenen Gefährdung. Es gibt in Deutschland dazu keine einheitlichen Regeln, sondern es sind viele verschiedene Vorschriften zu beachten. Die genauen Strafen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, sie können auch eine Höhe bis zu 5.000 Euro erreichen. Eine Gemeinde in Schleswig-Holstein erhebt sogar bis zu 50.000 Euro Bußgeld.
Fazit: Ein romantischer Sonnenuntergang im Freien, ein knisterndes und wärmendes Lagerfeuer und ein Zelt unter dem freien Sternenhimmel, klingt wirklich romantisch. Ist es auch. Doch sollte man sich sehr genau überlegen, wo man sein Lagerfeuer anzündet. Da es in Deutschland viele verschiedene Regelungen bezüglich des Feuermachens gibt, sollte man sich vorher erkundigen und, um auf Nummer sicher zu gehen, sein Lagerfeuer am besten bei der Behörde anmelden. Andernfalls ist mit mehr oder weniger hohen Geldstrafen zu rechnen.