Ist Wildcamping und frei stehen in Österreich erlaubt?

Nein Geduldet! Ja

Nein, das Wildcampen und frei stehen mit dem Wohnmobil ist in Österreich offiziell nicht erlaubt. Jedoch gibt es Unterschiede in den einzelnen Bundesländern und in einigen Regionen wird das Wildcampen und frei stehen toleriert. Das Biwakieren, sowie das frei stehen auf Privatgrundstücken ist in vielen Gebieten möglich.

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Phil
Geschrieben von: Phil
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Zuletzt recherchiert: 2023

Für das Wildcampen und frei stehen, abseits von offiziell ausgeschriebenen Campingplätzen können Strafen zwischen 5 € und 500 € auf dich zu kommen und in manchen Fällen sogar dein Zelt konfisziert werden. Je nach Bundesland fallen die Strafen für das Wildcampen in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Sonderschutzgebieten deutlich höher aus und können bis zu 14.500 € betragen.

Wie in jedem Land gibt es aber auch hier Ausnahmen, die das Übernachten unter freiem Himmel und abseits von Campingplätzen ermöglichen. Unter dem Punkt Plätze, Tipps und Tricks haben wir dir aufgelistet, in welchen Regionen das Wildcampen weniger streng kontrolliert und bestraft wird. Mit Genehmigung des Besitzers ist das Camping auf Privatgrundstücken erlaubt. Außerdem darfst du in manchen Regionen am Straßenrand oder auf Parkplätzen übernachten.

Das Biwakieren wird in den meisten Bundesländern akzeptiert und das Errichten eines Notbiwaks ist in ganz Österreich erlaubt.

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Stellplatz in Österreich
Stellplatz in Österreich
Alles verstaut
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Tipps und Tricks zum Wildcampen und frei stehen in Österreich

Schneebedeckte Gipfel, blauer Himmel und wunderbar grüne Almwiesen, dafür ist Österreich bekannt. Ob du einen Spaziergang durch die Berge machen willst, dich in einem der Seen abkühlen möchtest oder eine Runde Ski fahren willst, Österreich hat für jeden das Richtige. Damit du deinen Aufenthalt in Österreich auch abseits der Campingplätze genießen kannst, solltest du darauf achten in welchem Bundesland du unterwegs bist. Anbei haben wir dir aufgelistet in welchen Gebieten du mit deinem Zelt oder Campervan eher toleriert wirst und welche Gebiete du zum Wildcampen und frei stehen meiden solltest.

Burgenland
Im Burgenland ist das Zelten mit weniger als 10 Personen für maximal 3 Nächte gestattet. Das frei stehen mit dem Wohnmobil ist jedoch nicht gestattet und kann mit Strafen von bis zu 3.600 € geahndet werden.

Oberösterreich
Seit einer Änderung des Tourismusgesetzes vom 01. Juli 2021 ist das Wildcamping in Oberösterreich nicht erlaubt. Auch das Übernachten in Fahrzeugen ist nicht mehr erlaubt, selbst wenn kein Campingverhalten an den Tag gelegt wird.

Salzburg und Vorarlberg
Ob und in welcher Höhe Strafen für Wildcampen geltend gemacht werden, wird von dem Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde bestimmt. Du solltest also vorher bei der jeweiligen Behörde nachfragen, ob es gestattet wird oder nicht.

Steiermark
Laut dem Steiermärkischen Gesetz zur Wegfreiheit im Bergland und dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz ist das Wildcampen und frei stehen für eine Nacht kein Problem. Für mehrere Nächte benötigst du die Genehmigung der Behörden.

Kärnten
Wildcampen und frei stehen ist in Kärnten nicht erlaubt und wird im Kärntner Naturschutzgesetz (2002) geregelt: „In der freien Landschaft ist es verboten, außerhalb von behördlich bewilligten Campingplätzen und sonstigen im Zusammenhang mit Wohngebäuden stehenden, besonders gestalteten Flächen wie Vorgärten, Haus- und Obstgärten zu zelten oder Wohnwagen abzustellen.“ Hier drohen Geldstrafen von bis zu 3.630 €.

Niederösterreich
Auch in Niederösterreich ist Wildcampen nicht erlaubt. Das Niederösterreichische Naturschutzgesetz sagt hierzu, dass „das Auf- und Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen oder mobilen Heimen im Grünland außerhalb von nach den Bestimmungen des NÖ Campingplatzgesetzes 1999 genehmigten Campingplätzen verboten.“ Ein Verstoß wird mit bis zu 14.500 € geahndet.

Tirol
Wildcampen und frei stehen ist im Tiroler Campinggesetz (2001) geregelt: „Das Kampieren außerhalb von Campingplätzen ist verboten“. Ein Verstoß gegen dieses Gesetz kann mit bis zu 220 € bestraft werden.

Wien
Wildcampen ist laut § 1 der Campingverordnung von 1985 in ganz Wien verboten. Dies beinhaltet Übernachtungen sowohl in Fahrzeugen, als auch zelten.

Übrigens: Laut einer Untersuchung des ADAC liegt Österreich auf Platz drei der günstigsten Campingländer Europas. So zahlen zwei Erwachsene mit einem Kind für eine Übernachtung auf einem Campingplatz im Durchschnitt 34,31 €, inklusive Stellplatz und Nebenkosten.

10 interessante, skurrile und lustige Fakten über Österreich

Wenn man an die grünen Almen Österreichs denkt, denkt man natürlich auch an grasende Kühe. Doch wusstest du, dass die Österreicher mit Kuhfladen Sport betreiben? Oder dass es für lange Zeit ganz legal war eine tote Kuh in die Luft zu sprengen, um sich derer zu entledigen? Diese und weitere Fakten haben wir hier für dich zusammengestellt.

Fakt #1 - Blutiger Ursprung der Flagge
Herzog Leopold soll nach einer Schlacht seine Kleidung ausgezogen und sie durch die Luft gewedelt haben. Sie war so von Blut getränkt, dass nur noch ein weißer Streifen seines Gürtels zu sehen war.

Fakt #2 - Ältester Zoo
Der Tiergarten in Schönbrunn wurde 1452 gegründet und ist damit der älteste noch geöffnete Zoo der Welt. Er beherbergt über 717 verschiedene Tierarten und ist mittlerweile ein UNESCO Weltkulturerbe.

Fakt #3 - Spielbergs Vorfahren
Steven Spielberg ist einer der größten Namen im Filmgeschäft und dieser Name kommt aus Österreich. Genauer gesagt aus der Stadt Spielberg, wo dessen Vorfahren lebten, bevor sie in die USA auswanderten.

Fakt #4 - Zurück in die Zukunft Österreichs
Gute Neuigkeiten, das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat im Jahr 2015 klargestellt, dass man für Hoverboards keinen Führerschein benötigt. Jetzt brauchen wir nur noch Hoverboards.

Fakt #5 - Älteste Zeitung
Die älteste noch erscheinende Tageszeitung der Welt kommt aus Österreich. Es handelt sich um die Wiener Tageszeitung, welche erstmals 1703 als Wiennerisches Diarium erschien.

Fakt #6 - Kuhfladen
Jedes Jahr findet in Tirol die österreichische Meisterschaft im Kuhfladen-Weitwurf statt. Der Gewinner erhält die "Goldene Kuhflade". Übrigens ist es verboten, dem Kuhfutter Zement beizumischen, dies gilt als Doping.

Fakt #7 - Kuhsprengungen
Und noch ein Fakt zu Kühen. Im Vorarlberg war es bis 2011 legal tote Kühe im Steilhang in die Luft zu sprengen, um sie zu entsorgen. Mittlerweile zahlt das Land für die Entsorgung.

Fakt #8 - Besonderer Ortsname
In Oberösterreich gibt es den kleinen Ort Fucking. Die Ortsschilder sind so beliebt, dass sie mittlerweile einbetoniert und angeschweißt sind. Auch ein Bier, genauer ein Helles, trägt den Ortsnamen: "Fucking Hell".

Fakt #9 - Besondere Straßenbahn
London ist bekannt für seine roten Doppeldeckerbusse. Die Wiener konnten diese jedoch von 1913 bis 1930 diese in den Schatten stellen. In der Zeit waren drei Doppeldecker-Straßenbahnen in der Hauptstadt unterwegs.

Fakt #10 - Österreich griff sich selbst an
Im Jahr 1778 griff sich die österreichische Armee selbst an. Bei dieser Aktion verloren sie nach Schätzungen bis zu 10.000 Soldaten. Wie genau es dazu kam ist umstritten, Auslöser waren jedoch einige Fässer Schnaps.

Alles, was du für deine Reise wissen musst

Ausrüstung: Was brauche ich?

  • Warndreieck Ja
  • Warnweste Ja
  • Verbandskasten Ja
  • Ersatzlampenset Nein
  • Ersatzreifen / Reparaturset No
  • Feuerlöscher No
  • Abschleppseil No
  • Abreisseil für alle Anhänger No

Fahren

  • Vignette / Maut nötig? Ja
  • Weitere Infos: https://shop.asfinag.at/
  • RechtsverkehrUm andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden, musst du deine Scheinwerfer neu einstellen oder abkleben, falls diese asymetrisches Licht haben und Rechtslenker sind.
  • Ist es Pflicht tagsüber mit Licht zu fahren? Ja

Über das Land

  • Ist das Leitungswasser trinkbar? Ja
  • Steckdosentyp: C+F
  • Notfallnummern: 112
  • Währung: Euro (EUR)
  • Amtssprachen: Deutsch
  • Landeskennzeichen: A

Durchschnittspreise, in €

  • Preis Kaffee, gerundet: 3.00
  • Preis Bier, gerundet: 4.25

Einreisebedingungen Tiere

  • Du benötigst einen gültigen EU-Heimtierausweis in der dein Tier eindeutig gekennzeichnet ist (Mikrochip oder Tattoo), sowie eine bei der Einreise gültige Tollwutimpfung. Die Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage alt sein, darf aber nicht älter als 6 Monate sein. Ja
  • Sollte deine Einreise aus einem Nicht EU-Land mit vermindertem Tollwutstatus erfolgen, musst du circa vier Wochen vor deiner Einreise einen Tollwut-Antikörpertest durchführen lassen und diesen im EU-Heimtierausweis eintragen lassen. No
  • 24 bis 120 Stunden vor der Einreise muss dein Hund gegen Bandwürmer behandelt werden. No
  • Neben einem gültigen EU-Heimtierausweis mit allen geforderten Eintragungen benötigst du noch ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 10 Tage alt). No
  • Die Einfuhr von Kampfhunden oder als gefährlich eingestufte Rassen ist nicht erlaubt. No
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