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Ist Wildcamping und frei stehen in der Schweiz erlaubt?

Nein Geduldet! Ja

Ja, Wildcampen ist in der Schweiz erlaubt. Allerdings gilt das nicht in allen Regionen, auch hier gibt es wie in jedem Land ein paar Ausnahmen die beachtet werden sollten um keinen Ärger mit den Behörden und Anwohnern zu bekommen.

Diese Regelung gilt nur für nicht motorisierte Fahrzeuge.

Stellplätze und Orte zum Campen findest du am besten mit Caravanya:

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Monique
Geschrieben von: Monique
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Zuletzt recherchiert: 2023

Die Grundlage zum Wildcampen bildet das Jedermannsrecht bzw. Jedermannszutrittsrecht. Dies erlaubt es außerhalb von Naturschutzgebieten für ein bis zwei Nächte zu übernachten. Schilder weisen auf etwaige Ausnahmen hin. Das frei stehen mit einem Wohnmobil oder Campervan ist gesetzlich nicht verboten.

Trotz der allgemeinen Erlaubnis gibt es Ausnahmen. So ist Wildcampen in den folgenden Gebieten generell verboten:

  • Schweizerischer Nationalpark
  • Eidgenössische Jagdbanngebiete (Wildschutzgebiete)
  • Diverse Naturschutzgebiete
  • Wildruhezonen (während der Schutzzeit)

Oberhalb der Waldgrenze, auf alpinen Weiden und in felsigem Gelände darf man ohne Probleme sein Lager aufschlagen.

Außerdem gibt es spezielle Einschränkungen, die je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich sind. Informiert euch deshalb am besten direkt vor Ort zur regionalen Rechtslage, z.B. über

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Tipps und Tricks zum Wildcampen und frei stehen in der Schweiz

Die Schweiz ist für ihre wunderschöne Berglandschaft bekannt und zieht vor allem in den Wintermonaten viele Skifahrer in ihren Bann. Doch auch im Sommer lädt die Schweiz mit ihren grünen Bergweiden und imposanten Berggipfeln zum Wandern und Wildcampen ein. Dank des Jedermannsrechts ist dies in der Schweiz auch kein großes Problem, jedoch sollten einige Punkte berücksichtigt werden.

Rücksicht nehmen
Trotz der allgemeinen Erlaubnis zum Wildcampen sollte in folgenden Gebieten besondere Rücksicht genommen werden:

  • In der Nähe von Berghütten
  • In der Nähe von Klettergebieten
  • Grundsätzlich sollten Wälder, Auen und Feuchtgebiete gemieden werden

Nationalparks und Wildschutzgebiete
In Nationalparks und Wildschutzgebieten herrscht ein strenges Verbot bezüglich dem Wildcampen und frei stehen. Vor allem das Feuermachen in Nationalparks und Wildschutzgebieten wird mit bis zu 10.000 € oder mehr geahndet. Ausnahmen sind natürlich offizielle Feuerstellen, hier darf ohne Bedenken ein Lagerfeuer gemacht werden.

Verkehrsregeln
In der Schweiz werden die Verkehrsregeln strenger durchgesetzt als in anderen Ländern. So kann bereits bei einer Überschreitung von 20 km/h der Führerschein für einen bis drei Monate entzogen werden. Ähnlich harte Strafen gibt es beim Überschreiten der Promillegrenze welche bei 0,5 liegt. Zudem wird eine Strafanzeige gestellt. Auch das Fahren mit Licht am Tag ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldbußen von 40 Franken, was ungefähr 36,00 € entspricht.

Maut
Auf den grün beschilderten Autobahnen der Schweiz gibt es eine Mautpflicht. Hier muss eine Vignette hinter der Windschutzscheibe angebracht werden, diese sind an der Grenze, in Postämtern und Tankstellen erhältlich.

Übrigens: Laut einer Untersuchung des ADAC liegt die Schweiz auf Platz zehn der günstigsten Campingländer in Europa. So zahlen zwei Erwachsene mit einem Kind für eine Übernachtung auf einem Campingplatz im Durchschnitt 47,97 €, inklusive Stellplatz und Nebenkosten.

10 interessante, skurrile und lustige Fakten über Schweiz

Die Schweiz ist bekannt für ihre Berge, Käse und Schokolade. Auch, dass die Schweiz in militärischen Auseinandersetzungen neutral bleibt ist nichts Neues. Aber wusstest du, dass sie im Jahr 2007 in Liechtenstein einmarschiert sind? Also theoretisch zumindest. Diese und weitere Fakten haben wir hier für dich zusammengesucht.

Fakt #1 - Invasion Liechtenstein
Die neutrale Schweiz marschierte im Jahr 2007 versehentlich im Nachbarland Liechtenstein ein, als sich Soldaten bei schlechtem Wetter verliefen. Sie zogen sich aber sofort zurück, nachdem sie den Fehler bemerkten.

Fakt #2 - Bunker
Die Schweiz ist ein sehr sicherheitsorientiertes Land. Es ist weltweit das einzige Lande, welches ausreichend Bunker für seine gesamt Bevölkerung hat um diese im Falle eines Krieges zu schützen.

Fakt #3 - Nie alleine
In der Schweiz ist es illegal ein Meerschweinchen einzeln zu halten, da dies nicht artgerecht ist. Aus diesem Grund müssen Meerschweinchen immer in Paaren gehalten werden.

Fakt #4 - Waffen
In der Schweiz gibt es einen Wehrdienst. Alle Soldaten dürfen danach ihre Waffen für den Notfall daheim lagern. Daher gibt es in der Schweiz circa 2,3 bis 4,5 Millionen Waffen bei gerade einmal 8 Millionen Einwohnern.

Fakt #5 - Seen
Die Schweiz zeichnet sich nicht nur durch ihre atemberaubende Berglandschaft und grünen Almen aus, sie hat auch über 1.500 Seen. Deshalb ist der nächste See nie mehr als 16 km entfernt.

Fakt #6 - Bürozeiten beachten
Solltest du die Schweiz angreifen wollen tue dies bitte vorerst zwischen 6 Uhr und 22 Uhr, da die Luftwaffe nur in dieser Zeit einsatzbereit ist. Ab Ende 2020 stellen sie dann aber auf Vollzeit um.

Fakt #7 - Kleinster Weinberg der Welt
Der La Vigne à Farinet im Wallis ist mit 1,68 Quadratmetern der kleinste Weinberg der Welt. Und wem gehört dieses enorme Anwesen? Na klar, dem Dalai-Lama, wem denn sonst.

Fakt #8 - Mahnmal
Die Schweizer haben ein Mahnmal gegen Landminen. Das Mahnmal ist ein riesiger dreibeiniger Stuhl genannt "Broken Chair Sculpture" und steht in der Stadt Genf.

Fakt #9 - Mövenpick
Auf den Namen Mövenpick kam der Schweizer Unternehmer Ueli Prager, als er sah, wie Möwen auf der Züricher Quaibrücke Brotstücke aus den Händen von Passanten pickten.

Fakt #10 - Quadratische Flagge
Die Flagge der Schweiz ist eine von nur zwei quadratischen Flaggen weltweit, die andere findet man im Vatikan. Es gibt jedoch eine Ausnahme, für Olympia und die Seefahrt gibt es eine rechteckige Flagge.

Alles, was du für deine Reise wissen musst

Ausrüstung: Was brauche ich?

  • Warndreieck Ja
  • Warnweste Ja
  • Verbandskasten No
  • Ersatzlampenset Nein
  • Ersatzreifen / Reparaturset No
  • Feuerlöscher No
  • Abschleppseil No
  • Abreisseil für alle Anhänger Ja

Fahren

  • Vignette / Maut nötig? Ja
  • Weitere Infos: https://www.tolltickets.com/country/schweiz/
  • RechtsverkehrUm andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden, musst du deine Scheinwerfer neu einstellen oder abkleben, falls diese asymetrisches Licht haben und Rechtslenker sind.
  • Ist es Pflicht tagsüber mit Licht zu fahren? Ja

Über das Land

  • Ist das Leitungswasser trinkbar? Ja
  • Steckdosentyp: J
  • Notfallnummern: 144
  • Währung: Schweizer Franken (CHF)
  • Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch
  • Landeskennzeichen: CH

Durchschnittspreise, in €

  • Preis Kaffee, gerundet: 6.25
  • Preis Bier, gerundet: 6.75

Einreisebedingungen Tiere

  • Du benötigst einen gültigen EU-Heimtierausweis in der dein Tier eindeutig gekennzeichnet ist (Mikrochip oder Tattoo), sowie eine bei der Einreise gültige Tollwutimpfung. Die Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage alt sein, darf aber nicht älter als 6 Monate sein. Ja
  • Sollte deine Einreise aus einem Nicht EU-Land mit vermindertem Tollwutstatus erfolgen, musst du circa vier Wochen vor deiner Einreise einen Tollwut-Antikörpertest durchführen lassen und diesen im EU-Heimtierausweis eintragen lassen. No
  • 24 bis 120 Stunden vor der Einreise muss dein Hund gegen Bandwürmer behandelt werden. No
  • Neben einem gültigen EU-Heimtierausweis mit allen geforderten Eintragungen benötigst du noch ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 10 Tage alt). No
  • Die Einfuhr von Kampfhunden oder als gefährlich eingestufte Rassen ist nicht erlaubt. No
  • Besonderheiten: Sobald du einreist musst du dein Tier beim Zoll melden. Hunde mit kupierten Ohren oder kupierten Schwanz dürfen nicht eingeführt werden.
Wir versuchen unser Bestes, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten. Trotzdem können uns immer Fehler unterlaufen. Hast du einen Fehler gefunden? Schick uns eine E-Mail an moc.aynavarac@ofnullni!

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