§ 1 Anbieter
- Veranstalter des Gewinnspiels ist die Duicorn GmbH & Co. KG, Robert-Blum-Straße 8, 01097 Dresden, (im Folgenden „Caravanya“) die das Gewinnspiel in Zusammenarbeit mit ihrem Gewinnspielpartner SUNLIGHT GmbH, Bahnhof 11, 88299 Leutkirch durchführt (im Folgenden „SUNLIGHT“). Der Preise für das Gewinnspiel wird von SUNLIGHT zur Verfügung gestellt. Auslobender im Sinne von § 657 BGB ist alleine SUNLIGHT, welche während der Durchführung des Gewinnspiels von Caravanya vertreten wird. Die Verpflichtung zur Erbringung des versprochenen Gewinns liegt somit alleine bei SUNLIGHT.
§ 2 Gewinnspielteilnahme
- Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmer innerhalb der App bestätigen, dass die Regeln zum Wildcampen durchgelesen und verstanden worden und diese Teilnahmebedingungen akzeptieren. Daten werden nicht zu Werbezwecken genutzt. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Die Nutzung der App wird den Ausgang des Gewinnspiels nicht beeinträchtigen.
- Das Gewinnspiel beginnt mit seiner Freischaltung am 01.06.2021, 12.00 Uhr und endet am 31.08.2021, 23.59 Uhr.
- Das Gewinnspiel gilt nur innerhalb Deutschlands.
§ 3 Teilnahmeberechtigte
- Teilnehmen dürfen ausschließlich:
- natürliche Personen, die mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sind und
- den Miet-Camper am McRent Standort in Leutkirch, Kemptener Str. 54, 88299 Leutkirch abholen bzw. übergeben können.
- nachweislich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
- Caravanya und SUNLIGHT sind jederzeit berechtigt, sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen. Bei begründeten Zweifeln am Vorliegen einer Teilnahmevoraussetzung sind Caravanya und SUNLIGHT jederzeit berechtigt einen Teilnehmer ganz oder teilweise vom Gewinnspiel auszuschließen.
- Mehrfachteilnahmen – auch die Teilnahme einer Person mit verschiedenen E-Mail-Adressen – sind verboten.
- Caravanya ist berechtigt, insbesondere aus technischen Gründen, die Erreichbarkeit der Gewinnspiele einzuschränken oder für einen vorübergehenden Zeitraum auszusetzen. Hieraus resultieren keine Ansprüche gegen Caravanya.
- Mitarbeiter von Caravanya sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso sind Mitarbeiter von SUNLIGHT und deren Dienstleister von der Teilnahme ausgeschlossen. Entsprechendes gilt auch für die jeweiligen Angehörigen.
- Die Teilnahme über einen Dienstleister, insbesondere über einen Gewinnspieleintragungsdienst / Gewinnspielservice, ist ausgeschlossen. Entsprechendes gilt auch für Gewinnspielclubs, automatisierte Teilnahmen über Gewinnspiel-Robots, bei willentlichen Falschangaben und für die Teilnahme unter Verwendung einer sog. "Wegwerf E-Mail-Adresse".
- Nicht teilnahmeberechtigte Personen sind nicht gewinnberechtigt. Die Beeinflussung der Chancengleichheit durch technische Manipulation, eine Mehrfachteilnahme, die Übermittlung falscher Angaben zur Person oder ein vergleichbar schwerer Verstoß führen zum – ggf. nachträglichen – Ausschluss von der Teilnahme.
§ 4 Gewinnermittlung, Benachrichtigung, Beschwerden
- Unter allen Teilnehmern wird per Zufallsgenerator der Gewinn verlost. Die Gewinner werden innerhalb einer Woche nach dem Ende des Gewinnspiels über ihre E-Mail-Adresse über den jeweiligen Gewinn benachrichtigt. Falls die Gewinnbenachrichtigung nicht innerhalb von 2 Tagen zugestellt werden kann, ist Caravanya nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Gewinnanspruch verfällt in diesem Fall und der Gewinn wird erneut verlost.
- Die Barauszahlung, die Änderung und der Ersatz des Gewinns sind nicht möglich. Eine Übertragung des Gewinns auf einen Dritten ist ebenfalls nicht möglich.
- Caravanya ist nicht für Sach- und Rechtsmängel am Gewinn verantwortlich. Entsprechendes gilt, wenn SUNLIGHT aufgrund in seiner Person liegenden Umständen den Gewinn nicht (mehr) zur Verfügung stellen kann.
- Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) an Caravanya zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.
- Durch die Teilnahme erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten von Caravanya zur Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Als Gewinner sind Sie auch damit einverstanden, dass Ihre Kontaktdaten von Caravanya an SUNLIGHT und mit der Auslieferung des Preises beauftragte Dritte (gegebenenfalls über SUNLIGHT) weitergeleitet werden.
§ 5 Gewinn, Prozess der Anmietung des Campers
- Der Gewinner erhält als Gewinn den Anspruch gegen SUNLIGHT auf die kostenlose Mietung eines Camper Vans (entweder CLIFF 540, CLIFF 600, CLIFF 601 oder CLIFF 640) inklusive Versicherung (unterbrechungsfrei bzw. zusammenhängend bis maximal 7 Tage) in dem nachfolgend näher beschriebenen Umfang. Es wird ausdrücklich keine Reiseveranstaltung gewonnen.
- Der Gewinner stimmt mit SUNLIGHT den gewünschten Mietzeitraum und das Mietfahrzeug ab. Der Termin kann jedoch außerhalb besonders frequentierter Buchungszeiten (z.B. Ferien, Feiertage) liegen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin im ausgelobten Zeitraum für die Bereitstellung des Campers besteht gegenüber SUNLIGHT nicht. SUNLIGHT kann zudem nicht garantieren, dass der Gewinn in dem vom Gewinner gewünschten Zeitraum verfügbar ist, wird sich jedoch bemühen, mit dem Gewinner eine praktikable Lösung zu finden.
- Zur Einreise in osteuropäische Länder bzw. Länder außerhalb Europas hat der Gewinner die vorherige schriftliche Zustimmung von SUNLIGHT einzuholen.
- Der Mietvertrag über den Camper kommt direkt zwischen dem Gewinner und SUNLIGHT zustande, der Name/ die Firma, die Kontaktdaten sowie die geltenden Geschäfts- und / oder Mietbedingungen von SUNLIGHT werden dem Gewinner bei der Buchung rechtzeitig zur Kenntnisnahme angezeigt. Die Geschäfts- und / oder Mietbedingungen von SUNLIGHT werden Teil des Mietvertrages zwischen SUNLIGHT und dem Gewinner. Caravanya wird nicht Teil der vertraglichen Beziehungen zwischen Gewinner und SUNLIGHT. Entsprechende Anzeigen, Erklärungen und sonstigen Ansprüche, die das Mietverhältnis betreffen, sind daher vom Gewinner direkt gegenüber SUNLIGHT geltend zu machen.
- Der Gewinn verfällt, wenn der Gewinner den Mietvertrag mit SUNLIGHT nicht innerhalb von maximal 28 Tagen nach Zugang der Gewinnmitteilung abschließt. Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nicht anderweitig geregelt, wird in diesen Fällen per Los ein neuer Gewinner ermittelt.
§ 6 Übergabe des Campers, Kostentragung
- Die Übergabe sowie die Rückgabe des Campers an SUNLIGHT erfolgt eigenständig durch den Gewinner und ohne erweiterte Kostenübernahme von Caravanya für etwaige Verzögerungen.
- Der Gewinner hat die für die Abholung bzw. Rückgabe des Campers erforderliche Kommunikation mit SUNLIGHT selbst rechtzeitig zu führen; er findet die Kontaktdaten von SUNLIGHT in der Mail zur Gewinnbenachrichtigung.
- Wird der Camper vom Gewinner nicht zu dem ursprünglich vereinbarten Termin bzw. innerhalb eines vereinbarten Zeitraums abgenommen, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn.
- Kosten, die dem Gewinner durch die Abholung bzw. Rückgabe des Campers (z.B. An- und / oder Abreisekosten) verursacht werden, sowie alle weiteren Aufwendungen und/ oder Kosten, die auf dem Verhältnis mit SUNLIGHT oder der Nutzung des Campers beruhen (z.B. Kosten für Kraftstoff, Maut, Reparaturen etc.) trägt der Gewinner nach Maßgabe der Vereinbarungen mit dem Vermieter bzw. ohne entsprechende Vereinbarungen selbst; das Gleiche gilt auch für sämtliche private Kosten (z.B. Kosten der Verpflegung, Campingplatzgebühren, Bußgelder etc.), die dem Gewinner während der Tour mit dem Camper entstehen.
- Dem Gewinner werden bei Abholung des Fahrzeugs ein voller Kraftstofftank, sowie zwei volle Gasflaschen und ein voller Wassertank zur Verfügung gestellt.
- Jegliche Kostenübernahe im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel durch Caravanya ist ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
- Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Caravanyas, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letztgenannten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
- Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 8 Datenschutz
- Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können ist es notwendig, sich in der kostenlosen App von Caravanya zu registrieren. Hier gelten die in der App genannten Datenschutzbestimmungen von Caravanya.
- Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, unter Nutzung der E-Mail-Adresse moc.aynavarac@ihnullyas der Verarbeitung seiner Daten durch Caravanya bzw. den Kooperationspartner zu widersprechen und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
$ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle einer unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
§ 10 Erfüllungsort
Ist der Gewinner ein Kaufmann oder hat er in der BRD keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zu Caravanya nach Wahl von Caravanya entweder das Amtsgericht Dresden oder der Wohnsitz des Gewinners. Für Klagen gegen Caravanya ist in diesen Fällen jedoch das Amtsgericht Dresden ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. Die Geschäftsbedingungen des Vermieters sehen hierzu ggf. gesonderte Vorgaben für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Camper-Mietvertrag vor.
§ 11 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitschlichtungsgesetzes (VSBG) ist Caravanya weder verpflichtet noch findet eine freiwillige Teilnahme von Caravanya daran statt.
- Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinner und die etwaige Beurteilung der eingereichten Gewinnspielbeiträge ausgeschlossen.